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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hausverwaltung Karlton
​§1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Hausverwaltung Karlton, im Folgenden „Hausverwaltung“ genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Hausverwaltung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§2 Vertragsgegenstand

 

Die Hausverwaltung übernimmt im Auftrag des Eigentümers die Verwaltung von Immobilien. Dies umfasst unter anderem:MietverwaltungWEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaften)Technische ObjektbetreuungBuchhalterische und kaufmännische Dienstleistungen

 

§3 Vertragsschluss

 

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Unterzeichnung eines Verwaltervertrages zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

 

§4 Pflichten der Hausverwaltung

 

Die Hausverwaltung verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Dazu gehören insbesondere:Durchführung der laufenden VerwaltungErstellung von BetriebskostenabrechnungenAbschluss und Kündigung von Mietverträgen (sofern vereinbart)Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen

 

§5 Pflichten des Auftraggebers

 

Der Eigentümer ist verpflichtet, der Hausverwaltung alle für die ordnungsgemäße Verwaltung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Änderungen an Eigentumsverhältnissen oder Mietverhältnissen sind der Hausverwaltung unverzüglich mitzuteilen.

 

§6 Vergütung

 

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Verwaltervertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des regulären Verwaltervertrags sind, werden gesondert abgerechnet.

 

§7 Haftung

 

Die Hausverwaltung haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die Hausverwaltung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

 

§8 Laufzeit und Kündigung

 

Der Verwaltervertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§9 Datenschutz

 

Die Hausverwaltung verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden.

 

§10 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Hausverwaltung.

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