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Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Was darf geregelt werden – und was nicht?

  • rafaelhautumm4
  • 22. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Mai

Die Hausordnung ist mehr als ein Regelwerk – sie ist ein Fundament für ein respektvolles und geordnetes Miteinander im Mehrfamilienhaus. Besonders in dicht besiedelten Städten wie Aachen oder Düsseldorf, wo viele Menschen Tür an Tür leben, hilft sie dabei, Konflikte zu vermeiden und Abläufe zu regeln. Doch welche Vorgaben sind zulässig – und wo sind rechtliche Grenzen zu beachten?

Hausordnung auf einer Steinwand

Wozu dient die Hausordnung?

Die Hausordnung sorgt für klare Verhältnisse im Alltag: Wer darf was, wann und wie? Sie regelt typische Reibungspunkte im gemeinschaftlichen Wohnen und trägt dazu bei, dass das nachbarschaftliche Zusammenleben harmonisch und konfliktfrei funktioniert. Besonders für Eigentümergemeinschaften (WEGs) und vermietete Objekte ist sie ein zentrales Instrument zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit.


Was darf eine Hausordnung enthalten?

Zu den zulässigen Regelungsinhalten gehören z. B.:

  • Ruhezeiten: Üblich sind z. B. werktags von 22:00 bis 7:00 Uhr sowie eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr

  • Treppenhausreinigung: Regelung, wer wann reinigt – oder Beauftragung eines Dienstleisters

  • Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen: Garten, Waschküche, Fahrradkeller etc.

  • Müllentsorgung und Sauberkeit: Trennung, Entsorgungstage, Vermeidung von Geruchsbelästigung

  • Brandschutz-Vorgaben: Verbot der Lagerung von Gegenständen im Treppenhaus

Eine gute Hausverwaltung sorgt dafür, dass diese Regeln transparent, nachvollziehbar und praktikabel sind.


Was darf nicht geregelt werden?

Auch die Hausordnung hat rechtliche Grenzen. Sie darf nicht in unzulässiger Weise in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner eingreifen oder gegen geltendes Miet- und Eigentumsrecht verstoßen. Unzulässig sind etwa:

  • Generelle Haustierverbote, ohne sachlichen Grund oder Rücksicht auf Einzelfälle

  • Totalverbote für Musikinstrumente

  • Diskriminierende Vorschriften (z. B. in Bezug auf Herkunft, Lebensstil etc.)

  • Vertragsfremde Sanktionen, wie etwa willkürliche Strafzahlungen

Tipp: Eine Hausordnung ersetzt keine individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag – sie ergänzt diese lediglich.


Wann ist eine Hausordnung verbindlich?

  • Für Eigentümer einer WEG: Sobald die Hausordnung per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verabschiedet wurde.

  • Für Mieter: Wenn sie

    • explizit im Mietvertrag verankert ist oder

    • durch konkludentes Verhalten (z. B. längere Duldung) akzeptiert wurde.


Wie wird die Hausordnung durchgesetzt?

Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt die Kontrolle über die Einhaltung der Hausordnung. Bei wiederholten Verstößen kann sie:

  • Ermahnungen und Abmahnungen aussprechen

  • Im Extremfall eine Kündigung des Mietverhältnisses vorbereiten (bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens)

  • Eigentümerbeschlüsse zu Ordnungsmaßnahmen einholen (z. B. Kostenbeteiligung bei Sonderreinigungen)


Fazit: Klar geregelt wohnt es sich besser

Die Hausordnung ist ein praktisches und rechtlich abgesichertes Instrument, um Ordnung, Sicherheit und ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten. In Städten wie Düsseldorf und Aachen, wo viele Menschen in Mehrfamilienhäusern wohnen, sollte sie modern, fair und rechtssicher formuliert sein. Eine kompetente Hausverwaltung unterstützt Eigentümer dabei, eine alltagstaugliche Hausordnung zu entwickeln und durchzusetzen – im Interesse aller Bewohner.




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