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Unterschied zwischen WEG- und Mietverwaltung – einfach erklärt

  • rafaelhautumm4
  • 22. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Viele Eigentümer sind sich unsicher, welche Art der Hausverwaltung für ihre Immobilie in Frage kommt. Besonders wenn sie erstmals mit Eigentumswohnungen oder vermieteten Einheiten in Kontakt kommen, stellt sich die Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung?


WEG-Verwaltung: Fokus auf das Gemeinschaftseigentum

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das umfasst Bereiche wie Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Aufzug und Außenanlagen – also alles, was mehreren Parteien gehört. Die Hausverwaltung ist hier gesetzlich verpflichtet, die Interessen aller Wohnungseigentümer zu vertreten und Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen.

Typische Aufgaben:

  • Organisation der Eigentümerversammlung

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

  • Vergabe und Überwachung von Instandsetzungsmaßnahmen

  • Kommunikation mit Behörden und Versicherungen


Mietverwaltung: Fokus auf das Verhältnis Vermieter–Mieter

Die Mietverwaltung hingegen ist auf die Verwaltung von vermieteten Einheiten ausgerichtet – etwa bei einzelnen Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern im Besitz eines Eigentümers. Hier ist die Verwaltung das Bindeglied zwischen Eigentümer und Mieter.

Typische Aufgaben:

  • Abschluss und Verwaltung von Mietverträgen

  • Mietinkasso und Mahnwesen

  • Betriebskostenabrechnungen für Mieter

  • Organisation von Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung

  • Auswahl neuer Mieter bei Fluktuation

Ein Wohnhaus mit vielen Wohneinheiten

Warum ist der Unterschied wichtig?

In Städten wie Aachen und Düsseldorf, wo viele gemischte Immobilien mit sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen existieren, ist es entscheidend, dass Eigentümer die passende Verwaltungsform wählen. Eine qualifizierte Hausverwaltung bietet oft beide Dienstleistungen an – kombiniert oder getrennt.


Fazit: Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, während sich die Mietverwaltung auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter konzentriert. Wer eine Immobilie besitzt, die sowohl vermietet als auch gemeinschaftlich verwaltet wird, profitiert von einer Hausverwaltung, die beides kompetent abdeckt – idealerweise lokal erfahren in Städten wie Aachen oder Düsseldorf.



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