Unterschied zwischen WEG- und Mietverwaltung – einfach erklärt
- rafaelhautumm4
- 22. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Viele Eigentümer sind sich unsicher, welche Art der Hausverwaltung für ihre Immobilie in Frage kommt. Besonders wenn sie erstmals mit Eigentumswohnungen oder vermieteten Einheiten in Kontakt kommen, stellt sich die Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung?
WEG-Verwaltung: Fokus auf das Gemeinschaftseigentum
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das umfasst Bereiche wie Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Aufzug und Außenanlagen – also alles, was mehreren Parteien gehört. Die Hausverwaltung ist hier gesetzlich verpflichtet, die Interessen aller Wohnungseigentümer zu vertreten und Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen.
Typische Aufgaben:
Organisation der Eigentümerversammlung
Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
Vergabe und Überwachung von Instandsetzungsmaßnahmen
Kommunikation mit Behörden und Versicherungen
Mietverwaltung: Fokus auf das Verhältnis Vermieter–Mieter
Die Mietverwaltung hingegen ist auf die Verwaltung von vermieteten Einheiten ausgerichtet – etwa bei einzelnen Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern im Besitz eines Eigentümers. Hier ist die Verwaltung das Bindeglied zwischen Eigentümer und Mieter.
Typische Aufgaben:
Abschluss und Verwaltung von Mietverträgen
Mietinkasso und Mahnwesen
Betriebskostenabrechnungen für Mieter
Organisation von Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung
Auswahl neuer Mieter bei Fluktuation

Warum ist der Unterschied wichtig?
In Städten wie Aachen und Düsseldorf, wo viele gemischte Immobilien mit sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen existieren, ist es entscheidend, dass Eigentümer die passende Verwaltungsform wählen. Eine qualifizierte Hausverwaltung bietet oft beide Dienstleistungen an – kombiniert oder getrennt.